9.6 Von großer Bedeutung ist die Teilung der Polizeigewalt. Sie muss so selbständig und so auf die Ebenen verteilt sein, dass nirgendwo eine bewaffnete Übermacht entstehen kann.
9.6 Von großer Bedeutung ist die Teilung der Polizeigewalt. Sie muss so selbständig und so auf die Ebenen verteilt sein, dass nirgendwo eine bewaffnete Übermacht entstehen kann.