9.4 Die Weltverfassung garantiert die Selbständigkeit und gegenseitige Kontrolle der einzelnen Ebenen und Gewalten und die Ausgewogenheit dieses 5 x 5-Systems.
9.4 Die Weltverfassung garantiert die Selbständigkeit und gegenseitige Kontrolle der einzelnen Ebenen und Gewalten und die Ausgewogenheit dieses 5 x 5-Systems.