6.4 Der Weltstaat ist ein Weltrechtsstaat mit einer Weltverfassung, mit der alles Recht vereinbar sein muss. Sie ist der Gesellschaftsvertrag der Menschheit mit sich selbst.
6.4 Der Weltstaat ist ein Weltrechtsstaat mit einer Weltverfassung, mit der alles Recht vereinbar sein muss. Sie ist der Gesellschaftsvertrag der Menschheit mit sich selbst.